Hausratversicherer schauen genau hin, bevor sie Ersatz leisten, insbesondere dann, wenn Einbruchspuren fehlen. Das zeigt z.B. ein Urteil des Landgerichts Potsdam (AZ: 7 S 42/10). Dabei ist es grundsätzlich möglich einzubrechen, ohne dass es dabei zu Spuren kommt. Zahlen muss die Versicherung aber nur dann, wenn ausgeschlossen ist, dass die Tür mittels eines Original- oder eines Nachschlüssels geöffnet wurde. War die Tür gar nicht verschlossen gibts ärger. Die Hausratversicherer berücksichtigen dabei nicht, dass es mittlerweile Möglichkeiten gibt, Türen ganz ohne klassische Einbruchsspuren zu öffnen. Verbraucher sollten bei Einbrüchen ohne erkennbare Spuren sofort einen Gutachter hinzuziehen, der das Schloss genauer unter die Lupe nimmt – nur so lassen sich Einbrüche ohne offensichtliche Spuren beweisen.
Hier hilft die Sachverständigenvermittlung
Der Deutsche Notdienstanzeiger vermittelt budesweit Sachverständige die den Fall genau "unter die Lupe" nehmen. Nicht nur für Einbrüche ohne Spuren, sondern auch für Pfusch durch Handwerker haben wir für Sie ausgewählte Gutachter.
Nutzen Sie unser Kontaktformular damit sich einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen melden kann um weitere Details zu erfahren und weitere Einzelheiten mit Ihnen absprechen kann, selbstverständlich unverbindlich.